Zur Beförderung muss ein Betriebspraktikum von mindestens 8 Tagen abgeleistet sein.
Es darf nicht älter als 4 Jahre sein!!!
Beförderungsrechner
(ErbSch - Ernennungsrichtlinien berufliche Schulen; vom 05.05.2015; Nr. 8.1 bis 8.10)
Auszug:
7.1 ... Die festgelegten Beförderungswartezeiten sind Mindestzeiten nach Maßgabe freier und besetzbarer Planstellen.
7.6 ... Mit Ausnahme der Funktionen des Schulleiters, des Ständigen Vertreters, des Weiteren Ständigen Vertreters und des Leiters einer Außenstelle ist die Beförderung jeweils frühestens nach
einjähriger Bewährung
nach Übertragung der Funktion möglich.
Beförderung zum
:
OStD (Schulleiter; >360 Vollzeitschüler [VZ-S])
OStD (St.Vert. d. MB u. Stellv. eins SL)
OStD (Seminarvorstand)
OStD (Leiter des Staatsinstituts; Abt. IV)
StD+Z (SL einer berufl. Schule; >80 und <360 VZ-S.)
StD (SL einer berufl. Schule; <=80 VZ-S.)
StD+Z (St. Vert. des SL; >360 VZ-S.)
StD+Z (W.St.V.d.SL; >360 VZ-S; SL MB oder >1 staatl.Sch.)
StD+Z (Außenstellenleiter; >360 VZ-S)
StD (St.Vert.d.SL; >80 VZ-S)
StD (W.St.V.d.SL; >80 VZ-S; SL MB oder >1 staatl.Sch.)
StD (Außenstellenleiter; >80 VZ-S))
StD (Stv. Leiter des Staatsinstituts; Abtl. IV)
StD (Fachmitarbeiter bei MB [FOS,BOS])
StD (Fachmitarbeiter bei Reg.)
StD (Seminarlehrkraft)
StD (Mitglied der Erweiterten SL)
StD (sonstige Funktionsstellen)
OStR
Fachschulrektor (A15; einer BFS,FS,FAK; >80 VZ-S)
Fachschulrektor (A14+Z; einer BFS,FS,FAK; <=80 VZ-S)
Fachschulkonrektor (A13; SL >=A15)
Fachschulkonrektor (A12; EA:A10)
Fachschulkonrektor (A12; EA:A11)
FOL (A12; sonst. Fkt.Stellen; EA:A10)
FOL (A12; EA:A11; ...)
FOL (A11; EA:A10)
als Leiter einer berufl. Schule [SL] mit >360 Vollzeitschülern
Datum der letzten Beförderung
:
Datum der Übertragung der Funktion
:
aktuelles Beurteilungsprädikat
:
HQ
BG
UB
VE
HM
MA
IU
Verkürzung; siehe 7.8;(Voraussetzung: min. VE u. min. 1 Merkmal UB)
:
0 Monate
3 Monate
6 Monate
9 Monate
1 Jahr
1,5 Jahre
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