VLB
Zur Beförderung muss ein Betriebspraktikum von mindestens 8 Tagen abgeleistet sein.
Es darf nicht älter als 4 Jahre sein!!!

Beförderungsrechner

(ErbSch - Ernennungsrichtlinien berufliche Schulen; vom 05.05.2015; Nr. 8.1 bis 8.10)

Auszug:
7.1 ... Die festgelegten Beförderungswartezeiten sind Mindestzeiten nach Maßgabe freier und besetzbarer Planstellen.
7.6 ... Mit Ausnahme der Funktionen des Schulleiters, des Ständigen Vertreters, des Weiteren Ständigen Vertreters und des Leiters einer Außenstelle ist die Beförderung jeweils frühestens nach einjähriger Bewährung nach Übertragung der Funktion möglich.

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als Leiter einer berufl. Schule [SL] mit >360 Vollzeitschülern
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